Bei den aktuellen Niedrigzinsen sollte man an eine Umfinanzierung denken. Bedenken bestehen wegen der sogenannten Vorfäligkeitsentschädigung.
Dabei sollte man sich nicht von Emotionen leiten lassen, sondern einfach rechnen. Im Internet gibt es etliche Rechenhilfen.
Interesant wird es, wenn der Darlehensnehmer ein Sondertilgungsrecht hat. Am 19.01.16 hat der BGH entschieden:„Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“ Az.: XI ZR 388/14
Kredite werden in der Regel durch Grundschulden, Bürgschaften und/oder Forderungsabtretungen, wie z.B. Betriebsprämien, Milchgeld besichert. Der Zinssatz orientiert sich an der Werthaltigkeit der Sicherheit. Werden die Kredite kontinuierlich getilgt, so kann es zu einer Übersicherung kommen. Gleichzeitig hat man keinen Spielraum für neue Finanzierungen weil man glaubt, keine Sicherheiten stellen zu können.
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