Erwerb von LN in Polen
Der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) landwirtschaftlichen Grundstücke ist seit dem 16.12.2016 eine neue Regelung im polnischen Gesetz über Gestaltung des Agrarsystems (Gesetz vom 11. April 2003) neu geregelt. Darin gibt es Einschränkungen für den Erwerb von LN, unabhängig von der Herkunft des Erwerbers.
Der Kauf von LN ab einer Größe von 0,3 ha kann grundsätzlich erst dann zustande kommen, wenn das Staatliche Zentrum für Unterstützung der Landwirtschaft (Krajowy Osrodek Wsparcia Rolnictwa) das Vorkaufsrecht nicht ausübt.
Die weitere Bedingung für den Erwerb von LN liegt in der Person des Erwerbers – dieser muß ein Landwirt i. S. des Gesetzes sein. Eine Ausnahme für den Erwerb durch einen Nicht-Landwirt ist möglich, wenn eine Zustimmung des Direktors des Zentrums für Unterstützung der Landwirtschaft vorliegt, wobei hier bestimmte Befreiungsgründe glaubwürdig angegeben werden müssen.
Das Gesetz sieht für den Käufer des Grundstücks nicht nur zum Zeitpunkt des Erwerbs bestimmte Voraussetzungen vor, sondern legt auch welche für die Zukunft fest.
Der Erwerber muß insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieb mit der LN 10 Jahre ab dem Erwerb fortführen.
Erwerb von Gesellschaften mit Besitz von LN
Seit Mai 2016 kann das Staatliche Zentrum für Unterstützung der Landwirtschaft ein gesetzliches Vorkaufsrecht an den Anteilen von Gesellschaften (das Gleiche gilt für die Aktiengesellschaften) ausüben, die landwirtschaftliche Nutzflächen besitzen.
Bevor ein Dritter die Anteile erwerben kann, muß der Staat vor der Absicht des Verkaufs informiert werden. Innerhalb von einer kurzen Frist muß das Staatliche Zentrum in Form einer notariellen Urkunde den Veräußerer verständigen, ob die Anteile zu dem vereinbarten Kaufpreis durch das Zentrale erworben werden. Bisher ist das selten der Fall.
Wenn die LN besonders attraktiv ist, sollte man die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Staat ernsthaft bedenken.