Wird landwirtschaftliche Fläche einschließlich der ZA verpachtet, dann sollte man im Vertrag die Pacht für die ZA gesondert ausweisen, da diese umsatzsteuerpflichtig ist.
Fehlt der gesonderte Ausweis, kann es zu überhöhten Schätzungen des Finanzamts kommen.
Das Finanzgericht Münster hat im Urteil v. 02.07.2019, 15 K 1755/17 U u.a. entschieden, daß eine Pacht von 10 € angemessen ist.