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Elektronischer Rechnungsverkehr ab 2025

Ab 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich (Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen) E-Rechnungen empfangen können und ab 2027 auch senden.
Das gilt auch für Pauschalierer und § 13a-Betriebe.
Einzige Ausnahmen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Wer darüber keine Informationen / Unterstützung von seinem Steuerberater oder sonstigem Berater hat, kann hier Initiates file downloadmit einem click hier das Wesentliche nachlesen.