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Stimmrechtsberatung / -ausübung

Wie soll ich mein Stimmrecht ausüben? fragt sich nicht nur der Wähler in der Politik, sondern auch der Gesellschafter von Kapital- oder Personengesellschaften sowie von eingetragenen Genossenschaften.
Deshalb bietet die DenkFabrik Arno Reis die Stimmrechtsberatung an.

Worüber wird beraten?
Es gibt viele wichtige Beschlussgegenstände, die die Mitglieder einer Rechtsform in ihrer Tragweite und Bedeutung für den Wert des Unternehmen und für dessen Zukunft nicht oder nur schwer entscheiden können. Einfach dem zustimmen, was Vorstand oder Geschäftsführung vorschlagen? Schadet man damit den eigenen Interessen?
Beispiele:
• Wahl von Aufsichtsräten
• Bestellung von Geschäftsführern oder Vorständen – soll eine Leitungskraft bestätigt werden, obwohl das Unternehmen Verluste macht? • Feststellung des Jahresabschluß
• Beschluß über Gewinnverwendung. Beispiel: Wie viel muß in einer Genossenschaft in Rücklagen eingestellt werden, wie viel sollte an die Mitglieder ausgeschüttet werden?
• Übernahme, Fusion, Spaltung von Unternehmen – ist die Beteiligung hinterher mehr oder weniger wert?
• Rechtsformwechsel. Z.B. was bringt es dem Mitglied, wenn aus einer e.G. eine GmbH werden soll
• Satzungsänderungen. Ist die Satzungsänderung zum Vorteil des Mitglieds? Oder soll er in seinen Rechten und Möglichkeiten beschnitten werden?
• Investitionen – stärken sie das Unternehmen in Zukunft oder wird Geld verbrannt?

Wer wird beraten?
• Gesellschafter /Genossen, besonders in der Landwirtschaft
• Führungskräfte, deren Unternehmen an anderen beteiligt sind
• Erben, die weiterhin beteiligt sein wollen, aber vom Geschäft des Unternehmens keine großen Kenntnisse haben.

Ist die Stimmrechtsberatung gegen Führungskräfte gerichtet?
Nein, das ist sie nicht.
Die Interessen des Unternehmens als werthaltige Beteiligung und die des Gesellschafter als Miteigentümer sollen kongruent sein.
Sie kann im Interesse der Unternehmenszukunft sein, wenn Zukunftsentscheidungen aus Angst vor der Ungewissheit sonst blockiert würden.
Auch Führungskräfte lassen sich bei Entscheidungen über Beteiligungsunternehmen beraten. Manche Führungskraft fördern sogar die Stimmrechtsberatung ihrer Mitglieder, damit diese Entscheidungen für das Unternehmen und damit für die Werthaltigkeit der Beteiligung treffen.
Das gilt auch für eingetragene Genossenschaften, da Prüfungsverbände manchmal als nicht uneigennützig empfunden werden.

Wer bezahlt die Stimmrechtsberatung?
Die Auftraggeber, nicht das Unternehmen, selbst wenn dieses eine Stimmrechtsberatung empfiehlt oder vermittelt.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Komplexität der Entscheidung, nach dem Beteiligungswert und der Anzahl der Auftraggeber.

Kann der Stimmrechtsberater auch das Stimmrecht ausüben?
Im Prinzip ja.
Aber das hängt von den Bestimmungen des Unternehmens ab. Die Ausübung durch Fremde ist bei Kapitalgesellschaften manchmal eingeschränkt. Bei Genossenschaften fast immer. Es ist müßig, über den Grund der Beschränkung nachzudenken. Die DenkFabrik Arno Reis akzeptiert sie.

              Die DenkFabrik Arno Reis ist Ihr Stimmrechtsberater
                              Neutral – Unabhängig - Kompetent