Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, Führungskräfte und Mitglieder der jeweiligen Rechtsform.
Der realistische Wert ist nicht nur wichtig wenn es um den Verkauf oder die Abfindung von Mitgliedern geht, sondern auch wenn sich ein Externer – z.B. als neuer Geschäftsführer – beteiligen will. Und natürlich auch dann, wenn es ums Erben und Vererben geht. Bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften und Personalgesellschaften gibt es anerkannte Bewertungsverfahren.
Verkäufer bevorzugen das Substanzwertverfahren, weil sich viele Betriebe sozusagen mit Land vollgesorgen haben und somit erhebliche Stille Reserven bestehen.
Der untere Wert ist der sogenannte Liquidationswert der sich kompletter Auflösung ergibt, wobei wiederum die Stillen Reserven aufgedeckt werden.
Käufer bevorzugen eher den vergangenheitsbezogenen Ertragswert, da viele Betriebe nicht optimal gewirtschaftet haben. Intern orientieren sie sich am zukunftsorientierten Ertragswert, in den ihre eigene Vorstellung des künftigen Wirtschaftens einfließt.
Das Multiplikationsverfahren führt ebenfalls zu einer niedrigen Bewertung, da der Gewinn vor Zinsen und Steuern mit einem Faktor X multipliziert wird.
Der wertbestimmende Faktor Eigentumsland ist für viele Käufer ein wichtger Entscheidungsgrund. Aber auch ein Problem für "normale" Landwirte, für die zum Verkauf stehende Betrieb oft unerschwinglich werden. Zum Zug kommen dann oft die politisch unerwünschen Großinvestoren.
Hier sind intelligente Lösungen zum Nutzen sowohl von Käufern als auch Mitgliedern der Rechtsform angesagt.
Problematisch wird es bei Agrargenossenschaften, denn es liegen erfahrungsgemäß Welten zwischen dem gesetzlichen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben und dem Preis, den ein Käufer für die gesamte Genossenschaft zahlt. Der letzte, der die Agrar-e.G. verkauft, hat allen Reichtum. Die davor ausgeschieden bleiben arm.
Übrigens: Aus Erfahrung wissen wir, daß auch Führungskräfte oft keine realistische Vorstellung vom Unternehmenswert haben – er ist oft deutlich höher als sie vermuten.
Hier finden Sie Fachartikel von uns aus der BauernZeitung zu den Themen Bewertung von GmbH und eG sowie Ausscheiden von Gesellschaftern
Wenn Sie verkaufen wollen, oder nur einfach wissen möchten, wie viel Ihr Betrieb, Ihre Beteiligung wert ist, erstelle ich gerne für Sie ein Wertgutachten. Dafür berechne ich ein Honorar. Resultiert später daraus ein exAlleinauftrag zum Verkauf, so erstatte ich bei Verkaufsabschluß das gezahlten Bewertungshonorar.